Derzeit bekommt der Heide Park dank des tollen neuen Wing Coaster „Flug der Dämonen“ jede Menge Aufmerksamkeit von Medien und Fans rund um den Globus. Alle warten mit Spannung auf neue Fotos von Theming oder Wartebereichen und freuen sich nach der Eröffnung, zum Saisonstart, am 29. März 2014 endlich eine Runde auf dem Wing Coaster zu drehen. Genau dieser Wing Coaster und die Kindershow „Madagascar Live!“, die Neuheit vom Vorjahr, sind derzeit der Mittelpunkt bei einer Gerichtsverhandlung am niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Der Grund der Verhandlung am 20. Februar ist eine Beschwerde gegen die vom Landkreise Heidekreis erteilte Baugenehmigung für die beiden Attraktionen.

Noch nicht eröffnet und schon Streitthema: Der Flug der Dämonen
Derjenige, der die Beschwerde eingebracht, hat ist kein Geringerer als Hans-Jürgen Tiemann, welcher im Jahr 1978 den Wildpark, auf dessen Gelände heute der Heide Park steht gekauft hat. Im Jahr 2001 übernahm die Tussauds Gruppe den Heide Park aus dem Besitz der Familie Tiemann. Der ehemalige Besitzer hatte aber weiterhin indirekten Einfluss auf den Park, da er sich einerseits Anteile behalten hat, andererseits aber eine Position als beratender Direktor bei der Tussauds Gruppe bekommen hat. Als Grund der Beschwerde hat der Antragsteller Lärmbelästigung an seinem in den 1980er-Jahren erbauten Wohnhaus, die über die gesetzliche Grenze von 60 db(A) aufgrund der neuen Attraktionen, angegeben.

Madagascar Live! soll nach einer Saison spielzeit ebenfalls zu laut sein
Als Grundlage hat der Heide-Park Gründer dem Gericht Messungen vorgelegt, die die Lärmbelastung belegen sollen. In erster Instanz ist er allerdings bereits gescheitert. Doch das ist nicht die einzige Beschwerde, die Herr Tiemann gegen den Landkreis Heidekreis eingebracht hat. Beim zweiten Streitpunkt handelt es sich um ein Wohnhaus, das ebenfalls in den 1980er-Jahren direkt am Heide Park erbaut wurde. Der Kläger will gerichtlich festgestellt haben, dass dieses Wohnhaus nicht nur für den jeweiligen Betriebsleiter des Heide Parks zugänglich ist, sondern für jedermann. Auch hier befindet man sich bereits in zweiter Instanz, der aber Ankläger hat hier vom Gericht in erster Instanz recht bekommen. Der Heide Park als Beigeladener reichte allerdings Berufung ein. Wir erwarten gespannt, was die beiden Gerichtsverhandlungen ergeben werden und fiebern weiterhin der Eröffnung vom „Flug der Dämonen“ entgegen.
Copyright Bilder: Heide Park Resort
ABWARTEN.
Der Wing Coaster ist noch nicht eröffnet und je nach Ausgang der Verhandlung wird er es dann auch nicht.
Denn wenn das Haus für Jedermann erlaubt wird, sieht es für den Coaster schlecht aus, weil der macht den ganzen Tag Krach und die Show nur zweimal am Tag.
Außerdem war die Show zu Erst da.
Und wie sagt man so schön: Wer zu Erst kommt, mahlt zu Erst.
Davon ab, ist es mehr als töricht, ein Haus direkt am Park zu bauen und dann rummeckern……..
Dann lasst uns alle mal beten, dass der Coaster bleibt.
Wenn nicht, dann hoffe ich dass der Park, tiefrote Zahlen schreibt und pleite geht.