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Wollen wir es wagen, Disney zu verklagen?

verfasst von sofabesetzer

Eines der größten Hobbys der Amerikaner ist es ja bekanntlich, alles und jeden zu verklagen, der nicht bei drei auf den Bäumen ist. In den meisten dieser Fälle geht es um astronomisch hohe Schmerzensgelder, die einem, wenn man denn den Prozess gewinnt, ein recht sorgloses Leben versprechen. Auch die Disney-Freizeitparks sind im Laufe der Jahre von vielen Menschen auf hohe Gelder verklagt worden, und mussten sich in unzähligen Prozessen erklären. Einige der kuriosesten Fälle möchten wir euch hier einmal vorstellen.

Vor Gericht mit Disney als Gegner? In den USA keine Seltenheit.

Vor Gericht mit Disney als Gegner? In den USA keine Seltenheit.

Beginnen möchten wir mit einem Fall, bei dem weniger das Anliegen der Kläger sondern mehr die Verteidigung Disneys etwas kurios anmutet. Was war passiert? Einige Besucher mit körperlichen Behinderungen klagten gegen Disney, weil ihnen verweigert wurde, die Themenparks mit Segways zu besuchen, welche sie als Geh- und Mobilitätshilfen im Park nutzen wollten. Die Anwälte von Disney brachten als Verteidigung vor, dass ausgerechnet der Besitzer von Segway Inc., Jimi Heselden, im Jahre 2010 auf einem Segway eine Klippe hinabstürzte und verstarb.
Das Gericht nahm diese Argumentation auf und wies die Klage ab.

Der nächste Fall ist da schon etwas pikanter, um nicht zu sagen schweinischer. Eines der drei kleinen Schweinchen oder besser gesagt der Charakter der im Kostüm steckte, soll im Jahr 1976 einer etwas fülligeren Dame an den Busen gefasst und dabei laut „Mutti, Mutti“ gerufen haben. Die Dame verklagte daraufhin das Schwein wegen sexueller Belästigung und verlor den Prozess, weil Disney glaubhaft versichern konnte, dass es nicht möglich sei, in dem Kostüm die Arme weit genug zu heben. Das folgende Bild lässt zumindest einige Zweifel an dieser Aussage aufkommen.

Die drei Schweinchen sind laut der Klägerin nicht so anständig wie sie scheinen.

Die drei Schweinchen sind laut der Klägerin nicht so anständig wie sie scheinen.

Ein ausgewachsener Löwe befreit sich aus seinem maroden Gehege, welches sich auf einem privaten Hinterhof befindet, streunt durch ein Wohngebiet, und tötet einen Menschen. Eine schlimme Geschichte, aber wohl keine für diesen Artikel, oder? Doch! Die Familie des Opfers war der Meinung, dass Disney schuld an dem Unglück sei, weil sie die Besitzer der Wildkatze, welche gerade Urlaub im Disneyland machten, nicht zeitnah genug über den Ausbruch in Kenntnis gesetzt haben. Sie waren der Meinung, dass dieses Versäumnis den Angriff erst möglich machte. Die Klage wurde bereits in der ersten Anhörung abgewiesen.

Anmutig, aber durchaus gefährlich, so ein Löwe.

Anmutig, aber durchaus gefährlich, so ein Löwe.

So, nun aber mal zu einem Fall, der vom Kläger gewonnen wurde. Ein Rollstuhlfahrer bekam von einem Gericht 8000 Dollar Schmerzensgeld zugesprochen, weil er nach einer Sicherheitsabschaltung 40 Minuten in einem Boot der Attraktion It‘s a small world gefangen war, ohne dass man ihn aus seiner misslichen Lage befreien konnte. Was aber noch viel schlimmer war, und nach unserer Auffassung fast schon den Tatbestand der Körperverletzung darstellt, während der gesamten Zeit lief die Musik der Anlage weiter, und auch die Puppen führten ihren ach so fröhlichen Reigen munter fort. Dieses Trostpflaster hat der arme Mann sich also mehr als verdient.

Ob man ihn liebt oder hasst,  den Song aus It's a small World behält man länger im Kopf.

Ob man ihn liebt oder hasst, den Song aus It’s a small World behält man länger im Kopf.

Einen ganz cleveren Plan hatte eine junge Besucherin im Magic Kingdom in Florida. Sie behauptete, dass ihr einer der Zinnen des Schlosses auf den Fuß gefallen sei, und sie daher große Schmerzen im Fußgelenk zu erleiden hat. Einen Beweis konnte die Dame auch gleich erbringen, denn sie hatte den Betonziegel der ihr auf das Füßchen gefallen war aufgehoben.
Was die Dame leider nicht wusste, das Schloss und die Ziegel bestehen aus Fiberglas und eben nicht aus Beton.

Der Schlossfassade sieht man nicht an, dass sie nur aus Fieberglas besteht.

Der Schlossfassade sieht man nicht an, dass sie nur aus Fiberglas besteht.

Unser nächster Fall führt uns nach EPCOT. Hier gab es im The Seas-Pavillon früher Aufzüge, welche die Gäste zum Aquarium brachten. Eine Dame beklagte sich darüber, dass sie nicht gewarnt wurde, dass die Reise zum Meeresboden so rasant wäre, und dass sie wegen des schnellen Überwindens eines großen Höhenunterschiedes jetzt einen starken Druck auf den Ohren habe. Sie forderte ihr Eintrittsgeld zurück, da sie den Tag einfach nicht mehr genießen konnte.
Eigentlich eine vernünftige und nachvollziehbare Forderung oder? Leider gab es auch hier einen kleinen Haken! Die Fahrstühle bewegen sich nämlich gar nicht und überwinden auch keinerlei Höhenunterschied. Sie sind lediglich eine Illusion, um den Gästen die Reise zum Meeresgrund erlebbar zu machen.

Alles nur Show - dieser "Aufzug" ist nicht funktionstüchtig.

Alles nur Show – dieser „Aufzug“ ist nicht funktionstüchtig.

Ein fieser Schlägertrupp soll 1981 mehrfach sein Unwesen im Magic Kingdom getrieben haben, Verdächtige waren Winnie the Pooh und sein Freund Tigger. Sie sollen unter anderem ein kleines Mädchen verprügelt haben. Beide Darsteller erschienen in ihren Kostümen vor Gericht und führten den Richtern vor, wie schwer es sei sich in den Kostümen überhaupt koordiniert zu bewegen. Beide wurden nicht verurteilt.

Winnie the Pooh und Tigger auf der Suche nach ihrem nächsten Opfer.

Winnie the Pooh und Tigger auf der Suche nach ihrem nächsten Opfer.

Dies sind nur einige Beispiele aus einer langen Reihe von Klagen gegen die Disney-Parks. Wer gerne mehr über diese und andere kuriose Geschichten rund um Disney lesen möchte, dem möchten wir das Buch „Mouse Tales“ von David König empfehlen!

Copyright Bilder: Disney, Disney, Kevin Pluck , Disney, Peter Lee, Disney, Disney

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